Inhalt:
   
  Startseite
   
  der Verein
   
  unsere Ziele
   
  Aktuelles
   
  aus dem Gemeinderat
   
  B 17
   
  Archiv
   
  Kontakt
 
  Preis für Zivilcourage
 
  Parteienkrise und Parteiaustritte in Stadtbergen
Alle Abwassergebührenbescheide des Marktes Stadtbergen falsch?
 
PRO Stadtbergen reklamiert fehlerhafte Abrechnung
 
Müssen mehrere tausend Bescheide geändert werden? Peinliche Panne im Jahr der Stadterhebung!
 
Die Abrechnungsbescheide, mit denen die Abwassergebühren vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 abgerechnet werden, sind nach Auffassung von PRO Stadtbergen fehlerhaft.
 
Der Markt Stadtbergen hat sich offensichtlich von den Stadtwerken Augsburg die für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 30.09.2006 ermittelten Wasserverbrauchswerte mitteilen lassen und fehlerhaft als Jahresverbrauchswert bis 31.12.2006 angesetzt. Der Wasserverbrauch für das vierte Quartal 2006 ist daher bei der Berechnung der Abwassergebühren, entgegen der Darstellung im Bescheid des Marktes Stadtbergen, nicht enthalten. Somit sind die Gebührenbescheide, die vorgeben einen Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2006 zu erfassen, falsch.
 
Jetzt reicht's! Da zum 31.12.2006 keine Ermittlung des Wasserverbrauchs stattgefunden hat, kann eine rückwirkende Korrektur der fehlerhaften Bescheide zum Stichtag 31.12.2006 nicht mehr erfolgen.
 
Leider können sich die Stadtberger nicht über die zu nieder ausgefallenen Abwassergebühren freuen, denn bei einer Nachberechnung im Jahre 2007 würden die Verbraucher in unzulässiger Weise benachteiligt, da der Markt Stadtbergen ab 1.1.2007 höhere Abwassergebühren erhebt.

 
PRO Stadtbergen legt Wert darauf, dass die Stadtberger aus der fehlerhaften Abrechnung der Abwassergebühren keinen Nachteil erleiden dürfen und schlägt deshalb vor:
 
  1. dass der Markt Stadtbergen die Anhebung der Abwassergebühren zum 1.1.2007 zurücknimmt, da der für das vierte Quartal 2006 nicht erfasste Verbrauch bei der Nachberechnung im Jahr 2007 nicht mit dem erhöhten Gebührensatz abgerechnet werden darf!

  2.  
  3. dass der Markt Stadtbergen seinen Abrechnungszeitraum (bislang 1.1. bis 31.12.) an den Abrechnungszeitraum des Wasserversorgers, Stadtwerke Augsburg (jeweils im Oktober) angleicht, um korrekte Abrechnungen erstellen zu können, ohne zusätzlichen Aufwand für eigene Wasserverbrauchsermittlungen zum 31.12. tätigen zu müssen.

  4.  
  5. dass die Gebührenbescheide des Marktes Stadtbergen für das Jahr 2006 dahingehend abgeändert werden, dass sie nur den Zeitraum vom 1.1.2006 bis 30.9.2006 erfassen.

  6.  
  7. dass der Markt Stadtbergen eine unbürokratische und bürgerfreundliche Lösung trifft und alle fehlerhaften Bescheide von sich aus korrigiert, ohne dass jeder einzelne Bürger Widerspruch gegen die fehlerhafte Abrechnung einlegen muss. Denn ohne Widerspruch würden die fehlerhaften Bescheide ansonsten einen Monat nach Bekanntgabe rechtskräftig.

PRO Stadtbergen hält das Ausstellen von mehreren tausend falschen Gebührenbescheiden im Jahr der Stadterhebung für eine besonders peinliche Angelegenheit! Wir können uns nicht vorstellen, dass dem Markt Stadtbergen entgangen sein sollte, dass gegenüber dem Wasserversorgungsunternehmen, von dem der Markt Stadtbergen die Verbrauchsdaten bezogen hat, abweichende Abrechnungszeiträume bestehen.
 


 

 © PRO Stadtbergen,  E-Mail: info@pro-stadtbergen.de