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Öffnung Finkenweg = Politik gegen Stadtberger Interessen!
 
Mehrbelastung ca. 130 Fahrzeugbewegungen am Tag!
 
Unzureichende Information des Gemeinderates


 

 
Die Erschließung des Augsburger Wohnblocks Lincolnstr. 1c, 1d, 1e über den Stadtberger Finkenweg (und somit u.a. auch über Pferseer Straße, Südstraße und Falkenstraße) wurde von der Gemeinderatsmehrheit (SPD und CSU u.a.) am 30.09.2004, gegen das Votum von Günther Oppel, beschlossen! Der detailliert begründete Antrag von Günther Oppel zur Rücknahme des Öffnungsbeschlusses wurde von der Gemeinderatsmehrheit (SPD und CSU u.a.) am 02.06.2005 voreingenommen abgelehnt.
 
Die Art und Weise der Sitzungsvorbereitung durch Bürgermeister Dr. Fink (SPD) und die Art der Behandlung dieses rechtlich umstrittenen Themas sowie die zu Tage getretenen erheblichen Ungereimtheiten werfen ein bezeichnendes Licht auf die politischen Verhältnisse im Stadtberger Gemeinderat.

 
Eine bekannt schwach und unterwürfig agierende CSU schloss sich, wie so häufig, unkritisch den Vorgaben des SPD-Bürgermeisters an.
 
Für die beiden angrenzenden Augsburger Wohnanlagen dürfte die Öffnung des Finkenwegs wohl eine finanzielle Wertsteigerung bedeuten. Darin könnte auch das Motiv für den diesbezüglichen jahrelangen Einsatz einer Augsburger Bauträgerfirma liegen.
 
Für die Stadtberger Anlieger dagegen bedeutet die Öffnung des Finkenwegs eine Mehrbelastung von ca. 130 Fahrzeugbewegungen am Tag!
 
Jedes zusätzliche Fahrzeug stellt auch eine zusätzliche Gefährdung unserer Kinder in den betroffenen Wohnbereichen dar!
 
Die Stadt Augsburg, die über ein laufendes Bebauungsplanverfahren die Erschließung der auf Augsburger Gemarkung liegenden Wohnanlage hätte sicherstellen müssen, wurde aus dieser Pflicht entlassen!
 
Bereits im September 2000 hatte sich Bürgermeister Dr. Fink (SPD) im Bauausschuss für den Antrag dieses Bauträgers eingesetzt, den Finkenweg für die o.g. Augsburger Wohnanlage zu öffnen. Nach massivem Widerstand von Günther Oppel gegen die unnötige Mehrbelastung der Stadtberger Anlieger war der Öffnungsantrag damals mehrheitlich abgelehnt worden.
 
Vier Jahre später hat Bürgermeister Dr. Fink das Anliegen des Bauträgers erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt und die Öffnung des Finkenwegs durchgesetzt!
 
Allerdings sind erhebliche Ungereimtheiten zu Tage getreten, die ein bezeichnendes Licht auf diesen Vorgang werfen.

 

Ungereimtheiten: Beurteilen Sie selbst!


Der Gemeinderat wurde vor der Entscheidung über die Öffnung des Finkenwegs in der öffentlichen Sitzung am 30.09.2004
  • nicht darüber informiert, dass der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt noch gar keine schriftliche Begutachtung der Rechtslage durch ein von der Gemeinde beauftragtes Anwaltsbüro vorlag! Denn Bürgermeister Dr. Fink (SPD) musste auf Nachfrage von Günther Oppel einräumen, dass es zu diesem wichtigen und komplexen Thema gar keine schriftliche Begutachtung durch ein von der Gemeinde beauftragtes Anwaltsbüro gebe.
     
  • Auch auf Nachfrage wollte Bürgermeister Fink nicht bekannt geben, bei welchem Anwalt er eine telefonische Auskunft eingeholt habe! Abgesehen davon wäre eine telefonische Auskunft ohnehin nicht ausreichend gewesen, um die Interessen des Marktes Stadtbergen und der Stadtberger Anlieger ausreichend gegenüber den umfangreichen Rechtsausführungen des Bauträgers zu vertreten.
     
  • nicht darüber informiert, dass die von der Öffnung begünstigte Eigentümergemeinschaft Lincolnstraße 1c, 1d und 1e zu keiner Zeit eine Zufahrt über Stadtberger Flur gefordert hatte.
     
  • nicht darüber informiert, dass Bürgermeister Dr. Fink mit Schreiben vom 9.9.2004 gegenüber dem Landratsamt/Kommunalaufsicht den Beschluss des Bauausschusses vom 19.9.2000, mit dem die Öffnung des Finkenwegs abgelehnt wurde, als rechtswidrig gem. Art 59 Abs. 2 GO beanstandet hat. Einen rechtswidrigen Beschluss hätte er eigentlich sofort beanstanden müssen und nicht erst nach Ablauf von vier Jahren!!!
     
  • nicht darüber informiert, dass die Entscheidung der Gemeinde für das noch nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren der Stadt Augsburg "Cramerton" benötigt wurde. Der Öffnungsbeschluss hat daher die Rechtsposition des Marktes Stadtbergen und der betroffenen Anlieger in diesem Bebauungsplanverfahren erheblich geschwächt. Denn im Bebauungsplan hätte die Stadt Augsburg auch eine Beibehaltung der Erschließung über die Augsburger Lincolnstr. festlegen können.
     
  • nicht darüber informiert, dass die Stadt Augsburg in der Baugenehmigung für die betroffene Wohnanlage Lincolnstraße 1c, 1d und 1e rechtlich verpflichtend eine Erschließung über die Augsburger Lincolnstraße festgelegt hat.
     
  • nicht darüber informiert, wer - trotz der Ablehnung der Öffnung durch den Bauausschuss - bereits vor Jahren die baulichen Voraussetzungen (Absenkung der Randsteine im Bereich der Zufahrt) für eine spätere Öffnung veranlasst hat!
     
Es ist für PRO Stadtbergen nicht erkennbar, dass auch nur ansatzweise versucht wurde, eine Gegenposition zur Forderung des Bauträgers nach Öffnung des Finkenwegs aufzubauen, um so die Interessen der Stadtberger Anlieger zu wahren.
 
Eine rechtliche Auseinandersetzung mit anderen öffentlichen und privaten Erschließungsmöglichkeiten fand auch in der von Dr. Fink angeforderten Kurzstellungnahme des Landratsamtes (neun Zeilen!) nicht statt, die somit für die Entscheidung des Gemeinderates keine Hilfestellung geben konnte.
 
Die Information des Gemeinderats war somit nach unserer Auffassung unvollständig und mangelhaft und hat den gefassten Öffnungsbeschluss einseitig begünstigt.

 
 
Zitat aus dem Bebauungsplanverfahren Cramerton der Stadt Augsburg:
 
"Mit Schreiben vom 13.10.2004 teilte die Marktgemeinde Stadtbergen mit, dass trotz der weiterhin vorhandenen Bedenken und Einwendungen aus der Bevölkerung der Marktgemeinderat beschlossen hat, der Stadt Augsburg behilflich zu sein und einer Erschließung des Wohnblocks Lincolnstr. 1c, 1d, 1e über den Finkenweg zuzustimmen."
 
Mit der Formulierung "behilflich" wird der Eindruck verstärkt, dass es sich bei der Öffnung des Finkenwegs um eine Gefälligkeitsentscheidung zu Lasten der Stadtberger Anlieger gehandelt hat.


 

 

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